Barrierefreiheit
Stand 20.10.2026
Gesetzliche Einordnung
Raumentwurf ist ein Einzelunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Für solche Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht (§ 3 Abs. 3 BFSG). Diese Seite schreiben wir freiwillig.
Was wir tun
- Bilder haben Textbeschreibungen, KI-Bilder sind auch im Text als solche benannt.
- Alle Erklärvideos haben Untertitel und eine Textfassung zum Aufklappen.
- Seiten und Formulare lassen sich mit der Tastatur bedienen, der Fokus ist sichtbar.
- Texte und Bedienelemente haben ausreichende Kontraste, Animationen richten sich nach der Einstellung „Bewegung reduzieren“ Ihres Geräts.
Wo es noch Grenzen gibt
Das drehbare 3D-Modell lässt sich mit Screenreadern nicht vollständig erfassen. Was es zeigt, beschreiben wir zusätzlich in Fotos, Bildtexten und auf Wunsch per E-Mail. Die Muster-PDFs sind nicht in jedem Fall für Screenreader aufbereitet.
Barriere gefunden?
Schreiben Sie uns an kontakt@raumentwurf.de oder rufen Sie an unter 0160 1557013. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen und schicken Ihnen Inhalte auf Wunsch in einer anderen Form, etwa als Text per E-Mail.